Information zum Gesetz zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten

Als Besitzer alter Elektro- oder Elektronikgeräte sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese einer vom unsortierten Hausmüll getrennten Entsorgung zuzuführen. Die separate Sammlung dieser Geräte soll einerseits die Wiederverwendung sowie eine Verwertung wertvoller Teile dieser Geräte sicherstellen und andererseits negative Folgen im Rahmen der Entsorgung für die Umwelt vermeiden helfen. Zur Rückgabe der Altgeräte stehen Ihnen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen zur Verfügung.

Im Rahmen des Elektrogesetzes besteht auch die Möglichkeit der Rückgabe an unser Unternehmen. Beim Kauf eines Großgerätes nehmen wir Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurück.

Sonstige Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, nehmen wir ebenfalls unentgeltlich zurück.

Bitte stellen Sie vor der Entsorgung eines Altgerätes unbedingt folgendes sicher: 

Sorgen Sie zum einen dafür, dass alle personenbezogenen Daten, die auf dem zu entsorgenden Altgerät gespeichert sind, von Ihnen eigenverantwortlich gelöscht worden sind. Stellen Sie bitte weiterhin sicher, dass Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem Gerät getrennt worden sind.

Das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne besagt, dass Sie Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom unsortierten Hausmüll entsorgen müssen.